Stiftungsbericht 2025

Stiftungsbericht 2025, Nr. 19, Februar 2026 (Auszug)

Stiftungen als Instrument gesellschaftlicher Infrastruktur
25 Jahre Stiftung Weckelweiler Gemeinschaften

Zum Geleit

Stiftungen gehören seit mehr als 1.000 Jahren in Deutschland zum zivilgesellschaftlichen Enga­gement. Ihre Schwerpunkte entwickelten sich über die Jahrhunderte mit den aktuellen gesell­schaftlichen Herausforderungen, früher eher religiös geprägte Wohltätigkeit, heute mehr das Gemeinwohl und konkrete soziale und ökologische Fragestellungen. Stiftungen sind auf die Dauer angelegte Ein­rich­tungen, die insbesondere in Zeiten von Umbrüchen oder sich verän­dernden Ordnungen ihren Stiftungszweck beharrlich verfolgen: Sie sind über unseren Tod hin­aus angelegt.

Unsere Stiftung besteht jetzt seit 25 Jahren und hat in dieser Zeit unbeirrt an ihrer Ziel­setzung festgehalten: In Weckelweiler betreuten Menschen ein menschenwürdiges Leben mit der Erfüllung kultureller Bedürfnisse zu sichern, in dem wir sie und die Einrichtung mit sach­lichen und therapeutischen Leistungen unterstützen. Die sich schon bei der Stiftungsgründung ab­zeichnen­de Entwicklung, dass öffentliche Hilfen diese Zielsetzung nur unzureichend absich­ern können, hat sich dabei im Rückblick mehr als bewahrheitet.

Nicht nur als Vorstände unserer Stiftung wissen wir, was es bedeutet, über den Tod hinaus zu denken. Wir haben selbst am Beispiel unserer eigenen Eltern erfahren, welche Gedanken und Sorgen man sich am Lebensende macht und was es bedarf, den Nachlass im eigenen Sinne zu regeln. Das schließt neben vielen organisatorischen Fragen vor allem auch die Übernahme von Verant­wortung für das finanzielle und soziale Wohl unserer betreuten Geschwister ein.

Die Stiftungsgründung erfolgte in der Hoffnung, dass Angehörige, andere Personen oder Ein­rich­tungen durch Zustiftungen oder testamentarische Verfügungen – unterstützt von staat­li­chen Steuervergünstigungen – dauerhaft finanzielle Un­terstützung leisten wollen. Das Wach­stum unserer Stiftung und die dadurch entstandenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Be­treuten bestärken uns darin, dass die Gründung der Stiftung vor 25 Jahren eine richtige und wichtige Idee war. Wir danken deshalb den damaligen 85 Stiftern und Stifterinnen für ihr Enga­gement und die Weitsicht, verantwortungsvoll über ihren Tod hinauszudenken!

 

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Das Kalenderjahr 2025 war aus Sicht des Stiftungsvorstands ein „normales“ Jahr. Abgesehen von einigen, in gewisser Weise erwartbaren Überraschungen (z.B. dem Ausfall der Hei­zungs­anlage in Amlishagen) kam es weder bei den von uns vermieteten Immobilien, noch an den Finanz­märkten zu außergewöhnlichen Entwicklungen.

Im Verlauf des Jahres 2025 wollen vor allem die folgenden Aktivitäten hervorheben:

  • Im Zuge einer Testa­mentsvoll­streckung sahen wir uns mit einer Inkassoforderung kon­frontiert, die wir nach Einarbeitung in den Sachverhalt erfolgreich abwehren konn­ten. Es hat im Nachhinein den Anschein, dass sich jemand unrechtmäßig am Nach­lass der Familie bereichern wollte.
  • In Vorbereitung auf die Gemeinsame Sitzung von Stiftungsrat und -vorstand im Rah­men des Frühlingstreffens im Mai 2025 haben wir die Geschäftsordnung des Stiftungs­rats überarbeitet. Insbesondere wurden Regelungen zur Ernennung bzw. auch dem Rücktritt von Stiftungsratsmitgliedern ergänzt, die in der ersten Fassung aus dem Grün­dungsjahr 2001 nicht festgelegt wurden. Außerdem war es sinnvoll, aufgrund techni­scher und gesellschaftlicher Entwicklungen einige Formulierungen und Regelun­gen an­zupassen bzw. zu ergänzen.
  • In 2025 kam es zu folgenden Änderungen in der Besetzung unseres Stiftungsrats: Frau Fürstenberg schied am 10.05.2025 aus dem Stif­tungsrat aus. Frau Welther und Herr Rudolph, derzeit Bürgermeister der Stadt Kirch­berg an der Jagst, wurden bei der Gemeinsamen Sitzung einstimmig bei Ent­haltung der Betroffenen in den Stiftungsrat aufgenommen.
  • Im Rahmen des Frühlingstreffens in 2025 waren wir mit einem Informationsstand zum Thema Testamentsvollstreckung vertreten. Hierfür haben wir auf einem Poster eine Darstellung der wesentlichen Prozessschritte der Testamentsvollstreckung vorbe­reitet. Wir freuen uns, bei dieser Veranstaltung Frau Ruth Mundanjohl (Fachan­wältin für Erbrecht) kennengelernt zu haben. Mit ihr wollen zukünftig wir bei entspre­chenden Fragestellungen intensiver zusammenarbeiten.
  • Im Juli 2025 haben wir uns mit dem Vorstand der Einrichtung getroffen, um über eine weitere Intensivierung unserer Zusammenarbeit zu sprechen. Hintergrund dazu war, dass unserer Stiftung deutlich mehr Förder­budget zur Verfügung steht, als durch För­der­anträge angefragt wird. Sehr gerne würden wir mehr Betreute mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, aber auch ausgewählte größere Projekte unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir auf die Initiative und Mitarbeit der Einri­chtung, insbesondere des Vorstands, angewiesen.

Wir bedanken uns bei allen Spendern und Stiftern im Namen der begünstigten Be­treuten! Auch wollen wir an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um uns bei Herrn Oetter von der Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim für die vertauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken.

Nach Abzug aller Verbindlichkeiten weist unser Stiftungsfinanzbericht in der Summe aller Stif­tungen zum Jahresende 31.12.2025 und ein Vermögen von 1.921.014,70 € aus, somit eine moderate Steigerung um 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Erträge aller Stiftungen betrugen 158.754,48 €; sie bestehen im Wesentlichen aus Miet­einnahmen von über 95.000,00 €. Die Ausgaben der Stiftungen betrugen 113.627,94 €, wovon als wesentliche Positionen 30.778,17 € für die Wohnanlage in Amlishagen und rechnerische Abschrei­­bungen von Immobilien in Höhe von 39.192,81 € zu nennen sind.

Am Jahresende 2025 betrug das Stiftungsvermögen der Dachstiftung insgesamt 918.259,45 €. Der erneute Anstieg resul­tiert im Wesentlichen aus gesteigerten Mieteinnahmen. Besonders hervorzuheben ist eine vorzeitige Sondertilgung in Höhe von 30.000,00 € für das Darlehen, das uns die Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler e.V. zur Sanierung der KulturScheune gewährt hatten. Die Restschuld dieses Darlehens beträgt zum 31.12.2025 noch 80.000,00 €. Die Restschulden der Darlehen für die Wohnanlage Amlishagen betrugen zum Jahresende 2015 insge­samt 58.990,72 €. Die Darlehen werden planmäßig getilgt. Die zu bilanzierenden Rückstellungen für die Förder­mittel von LEADER und der Aktion Mensch, (über 15 bzw. 25 Jahre) betrugen zum Jahresende 2025 insgesamt 311.975,78 €.

In 2025 beliefen sich die Aufwendungen unserer Stiftung auf insgesamt 98.641,79 €. Sie setzen sich weit­gehend aus Abschreibungen (31.596,79 €) sowie Ausgaben für die Immobilien der Stiftung (45.863,41 €) zusam­men.

Das Volumen der von uns verwalte­ten Treuhandstiftungen hat sich im Jahresverlauf 2025 durch Erträge aus Geldanlagen auf 1.002.755,25 € erhöht. Weitere Informationen über unsere Treuhandstiftungen finden Sie unter www.stiftung-weckelweiler.de/treuhandstiftungen.

Insgesamt haben wir in 2025 Unterstützungsleistungen in Höhe von 19.205,43 € ausgezahlt. Das ist die höchste Summe in der Geschichte der Stiftung. Be­sonders zu erwähnen ist der Zu­schuss von 7.800,00 € zu den Kulturverantaltungen im Rahmen des ArtTheFond, für die Teil­nahme von Betreuten an künstlerisch-therapeutischen Aktivitäten der Einrichtung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit einen aussagekräftigen Überblick über unsere Tätigkeiten im Kalenderjahr 2025 geben konnten und freuen uns darauf, wenn Sie mit uns bzgl. Fragen oder Anregungen rund um unsere Stiftung in Verbindung treten!

Dr. Henning Pfaffhausen (Vorsitzender des Vorstands)
Dr. Martin Brünger (Stellvertretender Vorsitzender)
Hanns J. Proenen (Finanzen)
Karin Settele

 

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Die Stiftung Weckelweiler Gemeinschaften ist aufgrund der Förderung von Menschen mit Behinderung durch Bescheinigung des Finanzamts Crailsheim vom 15.05.2026, St.Nr. 57075/ 04211, als mildtätig anerkannt und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeich­ne­ten Kör­perschaften. Freistellungs­bescheid zur Körper­schaft­- und Gewerbesteuer für die Jahre 2023 – 2025 wurde erteilt. Die Erlangung der Rechts­fähigkeit der Stiftung erfolgte am 05.12.2000. Aufsicht im stiftungs­rechtlichen Sinne ist das Regierungspräsidium Stuttgart.