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Treuhandstiftungen

Verschiedene Überlegungen haben dazu geführt, dass die Stiftung Weckelweiler Gemeinschaften anbietet, sog. Treuhandstiftungen zu verwalten. Angehörige könnten sich von einem größeren finanziellen Engagement bei der Stiftung abgehalten fühlen, wenn sie nicht ausschließen können, dass sich ein Bewohner zum Wechsel in eine andere Einrichtung entschließt. Durch die Regelungen über die Kündigung des Treuhandvertrages ist sichergestellt, dass eine Treuhandstiftung in einem solchen Fall „mitgenommen“ werden kann.

Auch ist eine steuerrechtliche Besonderheit zu berücksichtigen: Der Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Treuhandstiftung steht nicht entgegen, dass bis zu 30% der Erträge an den Angehörigen fließen. Auf diesen Betrag kann der Kostenträger nicht zugreifen, wenn dies durch geeignete Formulierungen ausgeschlossen wird. Treuhandstiftungen sind unselbständig, d.h. sie müssen nicht durch die Stiftungsbehörde genehmigt werden, sie werden aber buchungstechnisch gesondert behandelt.

Zwischenzeitlich verwaltet die Stiftung Weckelweiler Gemeinschaften Treuhandstiftungen mit einer Kapitalausstattung von etwa 1.000.000 €:

  1. Stiftung Klaus und Barbara Suess“ (seit 18.05.2007)
  2. „Stiftung Annekarin und Jürgen Mayer“ (seit 10.09.2007)
  3. „Stiftung Hans und Ruthild Keitel“ (seit 19.10.2008)
  4. „Stiftung Annemarie und Werner Fuchs“ (seit 06.01.2009)
  5. „Stiftung Ute Wäldner“ (seit 14.05.2010)

Neben den genannten Treuhandstiftungen verwaltet die Stiftung weitere Treuhandstiftungen, deren Stifter an dieser Stelle nicht genannt werden wollen.

Wenn sich jemand mit dem Gedanken trägt, eine Treuhandstiftung zu errichten, leisten wir hierbei gerne Unterstützung. Entsprechende Entwürfe zur Satzung und zum Treuhandvertrag haben wir vorbereitet. Wünsche bezüglich der Zielrichtung der Förderungen, etwa bezüglich der Unterstützung musischer oder sportlicher Veranstaltungen, werden berücksichtigt.